Allgemeine Geschäftsbedingungen
der NovaStar Software & Consulting GmbH
1. Anerkennung unserer Lieferbedingungen
Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit
unserer Bedingungen an, auch bei eventuell entgegenstehendem Wortlaut seiner
eigenen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen
bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und
Lieferfrist. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf
Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt der am Tag der Lieferung
gültige Preis. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufgrund
von Währungsschwankungen und Preisänderungen unserer Vorlieferanten können
sich die Preise ohne vorherige Ankündigung ändern. Daher bleiben Angebote
und Preise bis zur endgültigen Rechnungsstellung frei.
3. Lieferung
und Fristen
Alle von uns angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist beginnt mit Ausstellung der Bestätigung und ist eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat.
4. Versand
Der Versand der bestellten Waren erfolgt in der Regel ab Lager Augsburg. Alle
Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Bestellungen werden mit einem Paketversender unserer Wahl (GLS
, United Parcel Service und DHL) versandt und, wenn nicht
anders schriftlich vereibart, ausschließlich per Nachnahme oder gegen Vorauskasse
ausgeführt.
Der Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt der Aufgabe der Ware zur DHL,
zum United Parcel Service, zu GLS oder zu Federal Express. Auf
Wunsch des Bestellers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich mit GLS, United Parcel Service
oder Federal Express und nur gegen Vorkasse.
5. Preise
und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Augsburg. Rechnungsstellung erfolgt
in der Regel mit Auslieferung der Waren. Zahlung erfolgt per Nachnahme oder
Vorkasse, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart. Sonst sofort rein
netto ohne Abzug. Skonti werden nicht gewährt, daher berechtigt vorzeitige
Zahlung auch nicht zum Abzug.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Forderung
des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer
schon jetzt an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet uns sämtliche Informationen
und Auskünfte zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
notwendig sind. Der Besteller hat auf unser Verlangen hin dem Drittschuldner
die Abtretung unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller ist nicht berechtigt
seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
7. Gewährleistung,
Haftung und Produktinhalte
Mängel und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch
binnen zehn Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitzuteilen. Fehlende
Ware muß innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Die
Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Wahl) auf Ersatzlieferung oder
Nachbesserung. Soweit zulässig, sind wir berechtigt, dem Besteller unsere
Gewährleistungsansprüche gegenüber unserem Lieferanten abzutreten. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller und endet spätestens
sechs Monate nachdem die Ware unser Lager verlassen hat. Es wird keine Garantie
dafür übernommen, daß das Produkt die in der Herstellerbeschreibung bzw. im
Prospekt angegebenen Eigenschaften erfüllt. Abbildungen und Angaben in Katalogen,
Prospekten und Anzeigen beinhalten nur Annäherungswerte, sie müssen nicht
dem jeweils neuesten Stand entsprechen. Sie gelten weder als zugesicherte
Eigenschaften noch sind sie Inhalt konkreter vertraglicher Regelungen. änderungen
der Waren in deren Ausstattung und Konstruktion bleiben vorbehalten. Jeder
Besteller ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine von uns
gelieferte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem
lauffähig ist. Für die Kompatibilität der gelieferten Software mit der jeweiligen
Hardware des Bestellers wird keinerlei Garantie übernommen. Durch öffnen der
Herstellerverpackung bei Software werden die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen
des Herstellers anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nach dem öffnen
nicht mehr möglich.
8. Warenrücksendungen
Wir nehmen uns zugesandte Sendungen nur an, wenn der Absender vorher bei uns
eine Rücksendenummer (RMA) eingeholt hat. Die Rücksendenummer ist auf dem
Paket gut sichtbar anzubringen. Vom Absender unfrei versandte Sendungen werden
nicht angenommen. Das RMA-Formular, das bei uns angefordert werden kann, auf
dem der Mangel beschrieben wird, ist ebenfalls zwingend notwendig, genauso
wie eine Rechnungskopie. Die Bekanntgabe einer RMA Nummer bedeutet keinesfalls
eine Anerkennung des Mangels oder sonstiger Beanstan- dung des Bestellers.
Auf jeden Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Bestellers.
9. Sonstige
Ansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der
Leistung, Verzuges, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
sowie unerlaubter Handlung usw., die über den ursprünglichen Kaufpreis der
Ware hinaus gehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für entgangene Gewinne,
ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die von uns
gelieferten Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Ein Haftungsausschluß
gilt trotzdem für deren Einsatz zur Produktionsablauf- und Betriebssteuerung
in der Automobil- und Nuklearindustrie sowie in der Luft- und Raumfahrtindustrie
und in militärischen Einrichtungen.
10. Ausfuhr
von Waren
Der Export unserer Waren außerhalb Europas und in Länder, die deutschen und/oder
Cocom/UN-Beschränkungen unterliegen, bedarf unserer schriftlichen Einwilligung
unabhängig davon, daß der Besteller für das Einholen der Ein- und Ausfuhrgenehmigung
selbst zu sorgen hat. Jegliche Haftung für unautorisierten Export in diese
Länder ist ausgeschlossen.
11. Speicherung
von Daten
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert
und automatisch verarbeitet werden. Wir verpflichten uns alle Daten und Informationen
über Betriebsabläufe, Geschäftsvorgänge und Unterlagen streng vertraulich
zu behandeln. Soweit wir bei unseren Aufträgen in Kenntnis personenbezogener
Daten gelangen, werden wir die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten
und im Einvernehmen mit dem Kunden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
12. Nebenabreden
und Schriftform
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt besonders für die
Aufhebung der Schriftform!
13. Salvatorische
Klausel
Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein, so werden
die restlichen Teile hiervon nicht berührt.
14. Erfüllungsort
und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der EG-Kaufgesetze wird ausgeschlossen.
Die Geschäftsleitung im Oktober 1997

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